Steuerbescheide per Mausklick ansehen
Ab dem Veranlagungsjahr 2019 können Finanzämter Steuerbescheide auch digital bekanntgeben. Der Papierbescheid per Post entfällt dann künftig. Wer seinen Steuerbescheid künftig nur noch in digitaler Form möchte, der muss bei der Erstellung der Steuererklärung in die elektronische Bekanntgabe einwilligen. Die Steuerzahler oder Unternehmer erhalten dann eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald der Bescheid vorliegt, und können diesen z. B. über Elster abrufen.