Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus
Die sächsische Finanzverwaltung weist in einer Pressemitteilung vom 08.März.2020 darauf hin, dass Unternehmen mit Beeinträchtigungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus auf verschiedene steuerliche Hilfeleistungen der Finanzämter zurückgreifen können.
Mögliche Hilfsmaßnahmen der Finanzämter
- Herabsetzung von laufenden Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer
- Gewährung von Stundungen
- vorübergehender Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
- Erlass von Säumniszuschlägen
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt.
(Sächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung 08.März.2020)