Teilwertabschreibung auf Fertigerzeugnisse nach retrograder Methode
Handels- wie steuerrechtlich ist im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten eine Bewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden vorzunehmen und zu ermitteln, ob und inwieweit der (Vergleichs-)Wert zum Bilanzstichtag vom jeweiligen Buchwert abweicht.
Mit Urteil vom 21.11.2018 hat das FG Münster das konkrete Vorgehen eines Unternehmens bei der steuerlichen Bewertung seiner fertigen Erzeugnisse und Waren nach der retrograden Methode beleuchtet und ist dabei auch umfassend auf die bisherige BFH-Rechtsprechung eingegangen. In der BBK vom 01.11.2019 werden die wesentlichen aus dem FG-Urteil zu ziehenden praxisrelevanten Schlussfolgerungen für das methodische Bewertungsvorgehen von WP StB Hartmut Dicke besprochen.
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