Überbrückungshilfe III Plus verlängert bis Jahresende 2021
Laut der Pressemittelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 08. September 2021 wurde die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Lediglich die sogenannte Restart- Prämie, die für die Fördermonate Juli bis September eingeführt wurde, läuft aus und kann für die Monate Oktober, November und Dezember nicht mehr beantragt werden.
Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.