Überbrückungshilfe III Plus
Inzwischen gibt es Neuigkeiten zum Stand und zur Ausgestaltung sowie der Beantragungsmöglichkeit der Coronahilfen ab Juli 2021. Die Programme stellen im Ergebnis weitgehend eine Verlängerung dar, weisen aber auch Veränderungen und Ergänzungen auf:
Überbrückungshilfe III Plus
Seit Freitag 23.07.21 kann die neue Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden. Diese betrifft den Förderzeitraum 1. Juli bis 30. September 2021.
Die Bedingungen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III, insbesondere muss hier auch ein Umsatzrückgang von mind. 30 % vorliegen. Liegt der Umsatzrückgang unter 30% ergibt sich kein Förderanspruch.
Wie bereits bei der Überbrückungshilfe III werden, je nachdem wie hoch der Umsatzeinbruch zu verzeichnen ist, die Fixkosten anteilig bzw. vollständig gefördert. Die Prozentsätze der Förderung entsprechen denen der Überbrückungshilfe III.
Neu hinzukommt hier eine „Restart Prämie“, die denjenigen Unternehmen eine Personalkostenhilfe bietet, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen. Weiteres hierzu wurde vom BMWI unter folgender Adresse veröffentlicht: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbruckeungshilfe-III-Plus/faq-2-9.html?cms_templateQueryString=&cms_gtp=2577970_list%3D2
Generelle weiterführende Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus finden sich hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html
Insbesondere im Hinblick auf die Personalkostenhilfe ergeben sich erhebliche Herausforderungen bei der Schätzung der Bemessungsgrundlagen (also u.a. der genauen Höhe der zukünftigen Personalkosten).
Auch bei der Überbrückungshilfe III Plus wird es wieder eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der beantragten Fördersumme geben, der maximale Förderbetrag beträgt 10 Mio. EUR.
Neustarthilfe Plus
Seit dem 16.07.2021 können Direktanträge auf Neustarthilfe Plus im eigenen Namen gestellt werden. Wir als prüfender Dritter können diese Anträge bislang noch nicht einreichen. Förderzeitraum für diese Hilfe ist ebenfalls der 1. Juli bis 30. September 2021. Die Förderbedingen entsprechen auch hier denen der Neustarthilfe. Die Fördersumme beträgt 50% des dreimonatigen Referenzumsatzes 2019. Als Neustarthilfe Plus ausgezahlt werden maximal 4.500 Euro für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und maximal 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Förderberechtigt sind folgende Gruppen, sofern sie höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen:
- Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften,
- Kapitalgesellschaften mit einer Gesellschafterin oder einem Gesellschafter (Ein-Personen-Kapitalgesellschaften),
- Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften),
- Genossenschaften sowie
- kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständig Beschäftigte.
Die Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt, sofern Umsatzeinbußen von 60% und mehr zu verzeichnen sind, kann der Vorschuss in voller Höhe behalten werden, ansonsten muss der Vorschuss anteilig bzw. vollständig zurückgezahlt werden. Weitere Informationen zum Programm finden sich hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfen/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html