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Überbrückungshilfe IV

7. Januar 2022/von bws Graf Kanitz GmbH
Das Bundesministerium für Finanzen teilte aktuell in einer Pressemitteilung mit, dass ab dem 07. Januar 2022 die Überbrückungshilfe IV beantragt werden könne. 
 
Viele Unternehmen sind noch immer von den laufenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betroffen. Diese können ab heute auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die wichtigsten Fragen zu den Förderbedingungen werden in Form eines FAQ auf der Plattform veröffentlicht.
Bei Fragen steht Ihnen das Team der bws Graf Kanitz GmbH gerne zur Verfügung.


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