Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
Das Bundesfinanzministerium hat Anfang des Jahres ein Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (Stand Januar 2023) veröffentlicht, welches Unternehmer über die wichtigsten Grundsätze der Umsatzbesteuerung informieren soll. Die Ausführungen sind in erster Linie für Bauunternehmer bestimmt, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nicht nach § 13b Abs. 2 UStG schuldet.
Das BMF-Schreiben vom 12. Oktober 2009 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Das umfangreiche Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft finden Sie auf der Website des BMF.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen