Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, können ihre Erklärungen bis Ende Oktober 2021 beim Finanzamt abgeben.
Werden die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022. Die Verlängerung von drei Monaten gilt auch für die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.