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Verlängerung Programm Überbrückungshilfe III beschlossen

10. Juni 2021/von WP/StB Hartmut Dicke

Nach einer aktuellen Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 09.06.2021 (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/06/20210609-bundesregierung-verlaengert-ueberbrueckungshilfen-bis-september.html?view=renderNewsletterHtml) werden die bestehenden Corona-Hilfsprogramme auf Beschluss der Bundesregierung verlängert und die „Überbrückungshilfe III“ als neue Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis zum 30.09.2021 fortgeführt. Dabei sollen die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III in der neuen Überbrückungshilfe III Plus beibehalten werden. Sie werden allerdings ergänzt durch eine sog. Restart-Prämie. Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, sollen wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale die neue Restart-Prämie als Zuschuss zu den steigenden Personalkosten erhalten können. Konkret sollen sie auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent erhalten. Im August soll der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent betragen.

Das BMWi hat mitgeteilt, die FAQ-Kataloge zur Überbrückungshilfe III und zur Neustarthilfe entsprechend zu aktualisieren. Nach Anpassung der Programme soll die Antragstellung auch für die genannte Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus über die bekannte Plattform unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein.



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