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Verzugszins: Maximal drei Prozent

15. Februar 2022/von bws Graf Kanitz GmbH

Jahrzehntelang mussten Bürger und Betriebe auf Steuernachforderungen sechs Prozent Verzugszins zahlen. Angesichts extrem niedriger Marktzinsen ist dies grundgesetzwidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht und verlangte eine Neuregelung bis zum 1. Juli 2022. Nun zeichnet sich bei  Gesprächen der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern ab, dass der Verzugs- und Erstattungszins mindestens auf drei Prozent halbiert wird. „Eine vernünftige Lösung“, sagt Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers. Ein variabler Gleitzins gilt als zu aufwendig, die vollständige Abschaffung des Zinses wird abgelehnt.

Quelle: Wirtschaftswoche



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