Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren ermöglicht inländischen Unternehmern, sich die im Ausland gezahlte Vorsteuer erstatten zu lassen.
Die Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen inländische Unternehmer elektronisch über das BZStOnline-Portal (BOP). Die Anträge für das Jahr 2022 sind bis zum 30.09.2023 über das Online-Portal einzureichen.
Wurde Vorsteuer in Nicht-EU-Mitgliedstaaten gezahlt, muss die Vergütung direkt in diesen Staaten beantragt werden.
Nähere Informationen finden Sie hier: Vorsteuervergütung an Inländische Unternehmer