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Wegen fehlender Software: Novemberhilfen erst im Januar?

8. Dezember 2020/von Hartmut Dicke

„Schnell und unbürokratisch“ sollten sie fließen, die Novemberhilfen. Doch bis auf Abschlagszahlungen wurde an die Antragsteller noch nichts gezahlt. Wie mehrere Medien (SWR, Welt, BILD) übereinstimmend berichten, werden als Grund Probleme mit der Software angegeben. Wir gehen im Folgenden auf Hintergründe ein und sparen nicht mit Kritik am Vorgehen der Exekutive.

Angesichts bis heute ausstehender Auszahlungen der Novemberhilfen verweist das Bundesarbeitsministerium auf die Abschlagszahlungen, die laut Ministerium seit vergangener Woche fließen. Rund 120.000 Anträge seien im Bundesarbeitsministerium bislang eingegangen. Nach Regierungsangaben sind bisher (Stand 05.12.2020) rund 318 Millionen Euro als Abschlagzahlungen ausgezahlt worden. Diese Zahlungen betragen aber maximal 10.000 Euro je Einzelfall und bleiben betragsmäßig weit hinter den erwarteten Gesamthilfen von rund 15 Milliarden Euro für den Monat November zurück (rechnerisch wurden davon bisher nur 2% gezahlt).
Für viele größere Unternehmen gleichen die Abschlagszahlungen daher einem Tropfen auf den heißen Stein.

Die Überbrückungshilfen könnten wegen der noch ausstehenden Fertigstellung eines Software-Tools erst im Januar erfolgen, berichtet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Dass die vollständigen Zahlungen, die über die Abschläge hinausgehen, frühestens gar erst am 10. Januar fließen sollen, haben Medien nach einer Bund-Länder-Schaltkonferenz erfahren.
Der Wirtschaftsminister von Rheinland-Pfalz, Volker Wissing (FDP), erklärt in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Das Computerprogramm zur Bearbeitung der Novemberhilfen stellt der Bund den Ländern erst am 20. Dezember zur Verfügung, sodass erst danach mit deren Bearbeitung begonnen werden kann. Im Klartext bedeutet das: Über die Abschlagszahlung hinaus kann es 2020 faktisch kaum zu Auszahlungen kommen“.

Angesichts der Tatsache, dass Politik und Medien bereits nach Abklingen der ersten Corona-Welle im Frühjahr nicht müde wurden, vor einer zweiten Welle im Herbst zu warnen, ist es aus Sicht der betroffenen Unternehmer wie auch aus Sicht der bei der Antragsstellung tätig werdenden Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte vollkommen unverständlich, wie unvorbereitet die handelnden Politiker in diese Phase eingetreten sind. Wieder werden Verordnungen mit existentiellen Auswirkungen für die Betroffenen im Schnellverfahren verabschiedet und das nicht nur im Hinblick auf die Einschränkungen („Lock-Down“), sondern auch auf Art, Umfang und Voraussetzungen für die Hilfen. Im Ergebnis wurden und werden die diese Hilfen begleitenden Maßnahmen – wie etwa die Bereitstellung von Antragsformularen und Auswertungssoftware – völlig verspätet zur Verfügung gestellt. Während die Umsätze vielerorts bereits seit dem 2. November ausbleiben, müssen die betroffenen Unternehmer nun feststellen, frühestens im Januar des Folgejahres die bereits im Oktober vollmundig angekündigten Hilfen vollständig zu erhalten. Angesichts dieser Zumutungen sollte einmal dafür gesorgt werden, die Politiker und Beamten der Exekutive drei Monate auf ihr Gehalt warten zu lassen. Vielleicht würde eine solche Maßnahme helfen, das Feingefühl dieses Personenkreises für die praktischen Dinge des Lebens – wie etwa der Erfordernis regelmäßiger Miet- oder Kapitaldienstzahlungen – wenigstens ein bisschen zu schärfen.



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