Weiterbildung in Krisenzeiten
Weiterbildung soll auch in Zeiten der Kurzarbeit nicht unter den Tisch fallen – darum wird das Thema Weiterbildung von der Bundesagentur für Arbeit bis Juli 2023 gefördert. Die Förderung ist unabhängig von Faktoren wie Alter und Qualifikation des Mitarbeiters oder der Größe des Betriebes und demnach stark vereinfacht worden. Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung ist lediglich, dass die Maßnahmen während der Kurzarbeit begonnen werden und einen Umfang von mehr als 120 Stunden umfassen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/foerderung-von-weiterbildung.