Zölle und Verrechnungspreise
Als Verrechnungspreis wird der Preis bezeichnet, der für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen berechnet wird. Für dessen fremdübliche Bestimmung werden bei Lieferungen an Vertriebsgesellschaften regelmäßig gewinnorientierte Methoden (insb. die Transactional Net Margin Method) angewandt, bei denen am Jahresende eine Anpassung an den als fremdüblich identifizierten EBIT erfolgt.
Führt diese Anpassung nachträglich zu einem höheren Verrechnungspreis gegenüber der Vertriebsgesellschaft stellt sich die – in der Praxis häufig nicht beachtete – Frage einer nachträglichen Erhöhung des Zollwerts. Diese Frage wird von der deutschen Zollverwaltung bejaht, was aber nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung steht. Deswegen sollten entsprechende Nacherhebungsbescheide bis zu einer höchstrichterlichen Klärung offen gehalten werden.
Einzelheiten zum zollrechtlichen und verrechnungspreistechnischen Hintergrund können Sie dem Artikel unseres Fachberaters für Internationales Steuerrecht Winfried Ruh im aktuellen Kammermagazin der Handelskammer Deutschland Schweiz entnehmen, den er gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Dr. Gianna Burret von der Kanzlei BENDER HARRER KREVET, einer ausgewiesenen Zollrechtsexpertin, verfasst hat.
Hier geht es zum Artikel: CH-D-Wirtschaft 2024-01