Keine Wegzugsbesteuerung bei tatsächlicher Rückkehr innerhalb von fünf Jahren
Die „Wegzugsbesteuerung“ nach § 6 AStG in der bis einschließlich 2021 anwendbaren Fassung kommt zum Tragen, sofern natürliche Personen, die mindestens zehn Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften mit einer Mindestbeteiligung von 1 % besitzen, ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert haben. Als Folge unterliegen in den Anteilen enthaltene stille Reserven […]