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Neue Grundsteuer: Abgabefrist für Eigentümer verlängert

14. Oktober 2022/von bws Graf Kanitz GmbH

Die neu berechnete Grundsteuer soll in Deutschland ab 2025 gelten (Näheres dazu erfahren Sie hier). Knapp 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden. Wer zum 01. Januar 2022 Eigentümer eines bebauten und/oder unbebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebes der Land- und Fortwirtschaft war, ist in der Pflicht, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierfür galt bislang eine Frist bis zum 31. Oktober 2022. Die Finanzminister der Länder haben nun entschieden, die Abgabe der Erklärung bundesweit für drei Monate zu verlängern – die Erklärung muss nun bis zum 31. Januar 2023 erfolgen.



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