Navigation
» Startseite
» Kanzlei
» Leistungen
» Blog
» News
» Karriere
» Kontakt
Service
» MyDATEV
» ShareFile
» TeamViewer
» Fernbetreuung
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unseren Newsletter.
Copyright © 2024 bws Graf Kanitz GmbH | Impressum | Datenschutz
Copyright © 2024 bws Graf Kanitz GmbH
Impressum | Datenschutz
Befristete Umsatzsteuersatzsenkung – Auswirkungen auf Bauleistungen
/von Hartmut DickeDie Auswirkungen der befristeten Umsatzsteuersatzsteuersatzsenkung werfen – auch und gerade im Bereich der Bauleistungen – immer wieder Fragen auf. Aufgrund der Befristung auf den kurzen Zeitraum Juli 2020 – Dezember 2020 wirkt sich die Senkung insbesondere bei Bauleistungen in vielen Fällen nicht aus, da es für die Anwendung des niedrigeren Umsatzsteuersatzes von 16% stets auf […]
Die Krise aus der Sicht der Steuerberater
/von Hartmut DickeBeratung, Anträge, verzweifelte Mandanten: Steuerberater und ihre Teams werden in der Krise ordentlich auf Trab gehalten. Die Bürokratie ist und bleibt weiter eines der größten Probleme. Harmut Dicke, Wirtschaftsprüfer, Geschäftsführer und Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes Baden-Württemberg auf Schwäbische.de zu Gesetzgebung, Beratungsaufwand und Ansätzen für eine kurzfristige Linderung der größten Nöte. Hier geht es zum Artikel […]
Auslaufende Nichtbeanstandungsfrist bezüglich der Umrüstung von TSE-Kassen
/von Hartmut DickeZusätzlich zur Corona-Pandemie und deren Folgen steht für Betriebe mit der auslaufenden Nichtbeanstandungsfrist bezüglich der Umrüstung von TSE-Kassen nun ein nächstes To-do an. Bereits seit 2018 müssen Unternehmer jeden Verkaufsvorgang detailliert in einem elektronischen System aufzeichnen. Zusätzlich zu einer Verfahrensdokumentation soll eine sogenannte Kassennachschau Prüfern der Finanzverwaltung erlauben, unangekündigt die Kassenbuchführung sowie die Kasse selbst […]
Steuerfreiheit des Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a – 4c ErbStG) – Vorsicht bei Renovierungsarbeiten
/von StBin Eveline GreinerFür den Erwerb eines Familienheims von Todes wegen gilt für Ehegatten und Kinder eine vollständige Steuerbefreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a – 4c ErbStG). Wohingegen diese bei Ehegatten sowohl bei Erwerb von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden gilt, findet die Vorschrift bei Kindern nur bei einem Erwerb von Todes wegen Anwendung. […]