Stundung und Vollstreckungsschutz
Die Finanzverwaltung hat aufgrund der Corona-Krise den Schutz der Steuerzahler bei Steuernachzahlungen und -vorauszahlungen sowie im Fall einer Vollstreckung erneut verlängert. Die bisherigen Schutzmaßnahmen, die bis zum 31.03.2022 befristet waren, werden auf Antrag nun mindestens bis zum 30.06.2022 verlängert.