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Update Novemberhilfe

27. November 2020/von Hartmut Dicke

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019 beantragen, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden, die Antragsfrist läuft bis zum 31. Januar 2021.

Bei Anträgen  bis zu Euro 5.000 kann der Antrag unter folgendem Link selbst gestellt werden => https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/auth/realms/soloselbstaendig/protocol/openid-connect/auth?response_type=code&client_id=antrag-component&redirect_uri=https%3A%2F%2Fdirektantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de%2Fantrag%2Fsso%2Flogin&state=3966d0af-aa43-42ae-aee0-5bc1c334fdc7&login=true&scope=openid

Bei Zuschussbeträgen über Euro 5.000 muss der Antrag über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt gestellt werden. Weitere Informationen zu Antragsvoraussetzungen und Förderhöhen finden Sie in unserem Beitrag https://bwsgk.de/corona-ausserordentliche-wirtschaftshilfe-november/ .

Die Hilfen soll nach Verlängerung des Lockdowns auch auf den Dezember ausgedehnt werden.

Wir sind für die Beantragung bereits registriert und haben festgestellt, dass neben Daten zum Förderberechtigten und zur Umsatzhöhe insbesondere folgende Informationen zu erheben und Unterlagen beizubringen sind:

  1. Art und Höhe bisher erhaltener oder beantragter anderweitiger Corona-Hilfen (Soforthilfe, Überbrückungshilfen, KfW-Schnellkredit) => Antrags- und Genehmigungsunterlagen sämtlicher beantragter oder gewährter Corona-Hilfen
  2. Art und Höhe von weiteren unter die De-Minimis-Verordnung fallende Hilfen => Antrags- und Genehmigungsunterlagen
  3. Höhe des für November beantragten oder erhaltenen Kurzarbeitergeldes. In der Praxis steht dies derzeit nicht fest, so dass der Betrag entweder zu schätzen ist oder die Antragstellung für das Kurzarbeitergeld (Anfang Dezember) abgewartet werden muss
  4. Angaben zu erwarteten bzw. beantragten Erstattungsleistungen von Betriebsausfallversicherungen
  5. Bevollmächtigung


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