Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe
Die für bestimmte Betriebe zugesagte außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) wird gemäß einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums bis zum 20. Dezember 2020 verlängert (Dezemberhilfe). Die Antragsstellung für den Dezember wird gemäß dieser Meldung derzeit vorbereitet, eine Antragstellung ist also derzeit noch nicht möglich. Voraussetzungen und Förderhöhen sollen weitgehend dem entsprechen, was für die Novemberhilfe gegolten hat. Vgl. hierzu unseren Beitrag https://bwsgk.de/update-novemberhilfe/
Auch die sogenannte Überbrückungshilfe, deren Voraussetzungen und Förderhöhen von der der außerordentlichen Wirtschaftshilfe abweichen, soll unter der Bezeichnung „Überbrückungshilfe III“ über das Jahr 2020 hinaus verlängert werden; der Pressemeldung zufolge bis Juni 2021. Mit dieser Maßnahme soll zudem offenbar auch eine Ausweitung der Hilfen für die Fördermonate November-Dezember verbunden sein, und eine Förderung ermöglichen, wenn der Umsatzrückgang in den Monaten November-Dezember jeweils mindestens 40% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum betragen hat (bisher waren zusätzliche Voraussetzungen für vorhergehende Monate zu erfüllen, vgl. https://bwsgk.de/corona-ueberbrueckungshilfe-ii/ ). Auch der Katalog der erstattungsfähigen Kosten soll erweitert werden und es soll pauschalierte Fördermöglichkeiten für Soloselbständige (unter der Bezeichnung „Neustarthilfe“) geben. Weiteres zur vorgesehenen Gestaltung der „Überbrückungshilfe III“, die derzeit ebenfalls noch nicht beantragt werden kann, ergibt sich aus der Pressmitteilung, die hier abzurufen ist: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/11/20201127-stark-durch-die-Krise-dezemberhilfe-kommt.html