Erfolgreiche Seminarwoche zu aktuellen Themen des Internationalen Steuerrechts
Wir gratulieren unserem Geschäftsführer Winfried Ruh, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht, zu einer erfolgreichen Seminarwoche mit drei Vorträgen zu aktuellen Themen des Internationalen Steuerrechts mit Fokus Schweiz und Frankreich.
Zunächst referierte er am 5. April im Rahmen eines 90-minütigen Webinars der Handelskammer Deutschland Schweiz zur Neufassung der deutschen Anti-Treaty-Shoppingregelung zu Quellensteuern auf Dividenden und Lizenzen, die insbesondere für Schweizer Holdinggesellschaften relevant ist. Zu diesem Thema hat Winfried Ruh einen aktuellen Artikel im Kammermagazin der Handelskammer veröffentlicht, zu welchem Sie hier gelangen.
Am gleichen Abend war Winfried Ruh als Referent bei der Abendveranstaltung der EXPERT suisse, dem Schweizer Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand, zum Themenbereich «Steuerliche Stolpersteine für Schweizer Gesellschaften von deutschen Gesellschaftern» in Zürich eingeladen. Dort informierte er die ca. 80 Zuhörer über die Fallstricke der – mit Wirkung ab 2022 reformierten – deutschen Hinzurechnungsbesteuerung unter Einbeziehung vieler Praxisfälle. Zu den Einzelheiten der Reform hat Winfried Ruh im September 2021 einen Artikel der Schweizer Zeitschrift EXPERT FOCUS veröffentlicht, der Sie hier abrufen können.
Schließlich wirkte Winfried Ruh am 7. April beim gut besuchten „trinationalen“ Online-Arbeitskreis Steuern International der IHK Südlicher Oberrhein als Referent mit. Dabei gab er im Rahmen eines Impulsvortrags einen Überblick über die steuerlichen Folgen einer ausländischen Homeoffice-Tätigkeit für Arbeitnehmer und Unternehmen anhand vieler Grenzgänger-Praxisfälle mit Frankreich und der Schweiz. Im Anschluss erläuterten Experten der französischen Kanzlei RSM ESt aus Colmar sowie der Schweizer Kanzlei VISCHER AG aus Basel die Rechtslage in den beiden Nachbarländern. Besonders wichtig für die Unternehmen war die intensiv diskutierte Frage des Risikos der Begründung einer Betriebsstätte durch die ausländische Homeoffice-Tätigkeit. Auch zu dieser Thematik gibt es einen Artikel von Winfried Ruh im Kammermagazin der Handelskammer Deutschland Schweiz, den Sie hier nachlesen können.