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Hinzurechnungsbesteuerung: Absenkung des Niedrigsteuersatzes auf 15 % und Befreiung von der Gewerbesteuerpflicht ab 2024 geplant

25. Juli 2023/von StB / Fachberater für Intern. Steuerrecht Winfried Ruh

Im Rahmen des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat das BMF am 01.07.2023 einen Referentenentwurf veröffentlicht, der weitreichende Änderungen in Bezug auf die Hinzurechnungsbesteuerung (HZB) enthält, die bereits ab 2024 in Kraft treten sollen.

Die wichtigste Änderung stellt die geplante Absenkung der Niedrigsteuergrenze von derzeit 25 Prozent auf 15 Prozent dar. Damit soll eine Anpassung an die Besteuerung von Auslandstätigkeiten im Rahmen der effektiven Mindestbesteuerung sowie eine Angleichung an die HZB anderer europäischer Staaten erfolgen. Die Niedrigbesteuerungsquote  ist – neben der „Deutschbeherrschung“ und der Erzielung von „passiven Einkünften“ – eine der drei Voraussetzungen für die Anwendung der HZB (vgl. hierzu ausführlich unser Blogbeitrag vom 06.10.2021). Mit dieser Änderung kommt der Gesetzgeber erfreulicherweise endlich einer bereits seit einem Jahrzehnt erhobenen Forderung von Un­ter­neh­men, Be­ra­tern und Verbänden nach. Die Absenkung des im internationalen Vergleich viel zu hohen Niedrigsteuersatzes von 25 % war von der Finanzverwaltung bereits seit 2017 angekündigt und damit längst überfällig (vgl. Ruh in EXPERT FOCUS)

Diese wesentliche Änderung wird begleitet durch die Abschaffung der Gewerbesteuerpflicht auf den Hinzurechnungsbetrag. Damit wird ein Schlussstrich unter die jahrelangen Diskussionen um die Gewerbesteuerpflicht der HZB gezogen, die vom Bundesfinanzhof bereits mit Urteil vom 11.03.2015 verneint wurde. Der Gesetzgeber hatte diese erfreuliche Rechtsprechung durch die Einführung des § 7 S. 7 bis 9 GewStG Ende 2016 quasi mit einem „Nichtanwendungserlass“ belegt. Mit dessen Abschaffung soll ebenfalls ein Gleichlauf mit der Mindestbesteuerung erreicht werden. Zudem würden die Diskussionen um die Anrechnung der ausländischen Steuern auf die Gewerbesteuer beendet.

Im Ergebnis führen diese Maßnahmen dazu, dass die HZB den Charakter als „Strafbesteuerung“ verliert. Gerade im Verhältnis zur Schweiz dürften sich damit für die Zukunft viele HZB-Fälle erledigen, was insbesondere für den Mittelstand sehr erfreulich ist und zum dringend notwendigen Bürokratieabbau beiträgt.



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