Neuregelung der Quellensteuerentlastung für Dividenden und Lizenzen an ausländische Unternehmen führt zu einer Verschärfung für EU- und Verbesserung bei Drittlands-Gesellschaften
Im Ausland ansässige Unternehmen, die Dividenden oder Lizenzen aus deutschen Quellen beziehen, unterliegen der deutschen Quellensteuerpflicht. Diese lässt sich teilweise oder sogar ganz vermeiden, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen einen niedrigeren oder sogar Nullsteuersatz vorsieht. Hierzu kann das ausländische Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Freistellungsbescheinigung beantragen, die den inländischen Vergütungsschuldner dazu berechtigt, den Steuerabzug zu […]