Navigation
» Startseite
» Kanzlei
» Leistungen
» Blog
» News
» Karriere
» Kontakt
Service
» MyDATEV
» ShareFile
» TeamViewer
» Fernbetreuung
Sie wollen auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unseren Newsletter.
Copyright © 2024 bws Graf Kanitz GmbH | Impressum | Datenschutz
Copyright © 2024 bws Graf Kanitz GmbH
Impressum | Datenschutz
Vollverzinsung verfassungswidrig – Neuregelung ab 2019 erforderlich
/von bws Graf Kanitz GmbHDas Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 18. August 2021 seine lang erwartete Entscheidung zur Vollverzinsung veröffentlicht. Demnach ist die gesetzlich geregelte 6%-Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 verfassungswidrig. Die Finanzämter dürfen das Gesetz jedoch aufgrund einer Fortgeltungsregelung noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anwenden. Für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 wird dem Gesetzgeber allerdings die Verpflichtung […]
Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020
/von bws Graf Kanitz GmbHDer Bundesrat hat am 25. Juni 2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt. Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, können ihre Erklärungen bis Ende Oktober 2021 beim Finanzamt abgeben. Werden die Steuererklärungen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, verlängert sich der Termin auf den 31. Mai 2022. Die Verlängerung […]
Steuervereinfachung bei Photovoltaik-Anlagen
/von bws Graf Kanitz GmbHWer mit einer Photovoltaik-Anlage oder mit einem Blockheizkraftwerk Strom erzeugt und diesen in das öffentliche Netz einspeist, muss die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Seit Juni 2021 kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht beim Finanzamt ein Antrag auf einen „Liebhabereibetrieb“ gestellt werden. Steuerzahler müssen dann für ihre Photovoltaik-Anlage keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgeben und […]
Erleichterter Spendennachweis anlässlich der Hochwasserkatastrophe
/von bws Graf Kanitz GmbHWer anlässlich der Hochwasserkatastrophe in Deutschland Spenden getätigt hat, kann diese als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Dabei gelten Erleichterungen für den Nachweis von Spenden. Für die Anerkennung als Sonderausgaben genügt für alle Spenden, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt wurden, ein Bareinzahlungsbeleg oder […]