Reguläre Hinzurechnungsbesteuerung: Finanzverwaltung bestätigt Anwendung des Motivtests gegenüber Drittstaaten wie der Schweiz mit BMF-Schreiben vom 17.03.2021
Aufgrund der jüngsten BFH-Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 17.03.2021 wie bereits angekündigt die Anwendung des EU-Motivtests des § 8 Abs. 2 AStG im Rahmen der regulären Hinzurechnungsbesteuerung auch im Verhältnis zu Drittstaaten wie der Schweiz erfreulicherweise akzeptiert. Für deutschbeherrschte ausländische Kapitalgesellschaften, die einer Niedrigbesteuerung von weniger als 25 […]