Vermeidung der Quellensteuerbelastung auf Dividenden an Schweizer Holdinggesellschaften durch aktuelle Rechtsprechung
In der Schweiz ansässige Unternehmen, die Dividenden aus Deutschland beziehen, unterliegen der deutschen Quellensteuerpflicht von 26,375 % (einschl. Solidaritätszuschlag). Nach dem DBA hat Deutschland für diese Einkünfte zwar kein Quellenbesteuerungsrecht (= Nullsteuersatz), allerdings führt die Anti-Treaty-Shopping-Regelung des § 50d Abs. 3 EStG oftmals dazu, dass für Dividenden an funktionsschwache Schweizer Holdinggesellschaften keine Quellensteuerentlastung vom Bundeszentralamt […]