Steuervereinfachung bei Photovoltaik-Anlagen
Wer mit einer Photovoltaik-Anlage oder mit einem Blockheizkraftwerk Strom erzeugt und diesen in das öffentliche Netz einspeist, muss die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung angeben. Seit Juni 2021 kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht beim Finanzamt ein Antrag auf einen „Liebhabereibetrieb“ gestellt werden. Steuerzahler müssen dann für ihre Photovoltaik-Anlage keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr abgeben und […]