Frist für das umsatzsteuerliche Zuordnungswahlrecht
Verwendet der Unternehmer einen Gegenstand zu mindestens 10 % für sein Unternehmen und zudem privat, hat er ein sog. Zuordnungswahlrecht. Er kann den Gegenstand seinem Unternehmen entweder vollständig, anteilig oder gar nicht zuordnen und dementsprechend die Vorsteuer vollständig, anteilig oder gar nicht abziehen. Allerdings muss er bei einer vollständigen Zuordnung die Privatnutzung des Gegenstands der Umsatzsteuer […]