Doppelte Haushaltsführung – Voraussetzungen und Beweisvorsorge
Arbeitnehmer können die notwendigen Mehraufwendungen, die aufgrund einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, als Werbungskosten ansetzen. Dabei geht es insbesondere um Fahrtkosten vom Hauptwohnsitz zum berufsbedingt bezogenen Nebenwohnsitz sowie um die am Arbeitsort anfallenden Wohnungskosten. In der Praxis kommt es aber leider immer wieder zu Problemen bei der Nachweisführung insbesondere bezüglich des Hauptwohnsitzes und des […]