Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ wurde final verabschiedet. Nachfolgend gehen wir auf die Änderungen ein, die sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Gesetzes ergeben haben. Steuerbefreiung eines Bonus für Pflegekräfte: Die Steuerbefreiung von an in bestimmten Einrichtungen – insbesondere Krankenhäusern – tätige Arbeitnehmer gewährte Sonderleistungen zur Anerkennung besonderer Leistungen während der Corona-Krise wurde auf einen Betrag von 4.500 € aufgestockt […]